Wenn eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, kann bei der zuständigen Behörde eine ERWEITRUNG beantragt werden.
Wo: Führerscheinstelle, Wohnsitzgemeinde, Bürgeramt (dies ist von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt)
Die Klassen
A, A1, A2, AM,
B, BE, L und T (unbefristet)
C1, C1E bis 50 Jahre. Dann auf Antrag Verlängerung um 5 Jahre
C, CE, D, D1, DE und D1E bis 50 Jahre befristet; danach jede weitere Verlängerung auf Antrag um 5 Jahre
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine werden nur noch begrenzt auf 15 Jahre verlängert.
Danach wird nur das Dokument erneuert.
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Ersterteilung.
Ausnahmen bestehen für: