Fahrschule wechseln

Jeder Fahrschüler hat das Recht, ohne Nennung von Gründen die Fahrschule zu wechseln.

Das letzte Auto

Beim Wechseln der Fahrschule ist zu beachten:

Bitte die Fahrschule, Dir eine Bescheinigung über schon besuchte Theoriestunden auszustellen.
Tip: Falls Du zu schüchtern bist, sage, dass Du umziehen müsstest (Studium etc.).
Die Fahrschule ist gesetzlich verplichtet, Dir eine Ausbildungsbescheinigung zu geben.

Hast Du schon die Sonderfahrten oder einen Teil der Sonderfahrten absolviert, so benötigst Du auch eine Bescheinigung über diese praktischen Ausbildungsteile. Falls Du diese nicht vorlegen kannst, musst Du in der neuen Fahrschule die Sonderfahrten wiederholen.

Für die absolvierten normalen Übungsfahrten brauchst Du nicht unbedingt eine Ausbildungsbescheinigung. Die neue Fahrschule erkennt an Deinem Fahrgeschick Deinen Ausbildungsstand.

Wenn Du die theoretische Prüfung schon bestanden hast, benötigst Du keine Theoriebescheinigung. Du benötigst dann die Bestätigung der Prüfstelle; aber auch das ist nicht unbedingt notwendig, da sich die neue Fahrschule durch einen Anruf bei der Prüfstelle Klarheit verschaffen kann.

Hattest Du schon eine pratische Prüfung absolviert, benötigst Du keine Bescheinigungen mehr.

Bitte sei Dir bewusst: Du zahlst, die Fahrschule ist ein Dienstleister!.

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