Einen Führerschein im EC-Kartenformat gibt es frühstens am 18.Geburtstag.
Wenn mann jünger als 18 Jahre ist, bekommt man eine Prüfbescheinigung.
Diese gilt nur in Deutschland und Östereich. Es muss immer ein Personalausweis mitgeführt werden; denn die Prüfbescheinigung hat kein Foto.
Mindestens eine Begleitperson muss bei der Antragsstellung mit anwesend sein und eingetragen werden.
Nur mit einer solchen eingetragenen Person ist das Fahren vor den 18.Geburtstag erlaubt.
Sie muss:
Pro Begleitperson 3,30€ für die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
Gebühr für die Überprüfung pro Begleitperson 1,50-10€
und für Ausstellung des "Führerscheins mit 17" noch einmal 7,70€.
Begleitperson muss 0,5 Promille-Grenze beachten, darf keine Drogen konsumiert haben.
Die Begleitperson darf beim Fahren nicht eingreifen.
Der Fahrer ist trotz der Begleitperson voll verantwortlich.
Ein Modellprojekt in Niedersachsen (2004) ergab folgende Ergebnisse:
40% weniger Unfälle
60% weniger Bußgelder